Kaskoschaden
Beim Kaskoschaden egal ob Voll- oder Teilkasko hat die Versicherung immer eine Weisungsbefugnis. Das heist das die Versicherung entscheiden kann ob sei einen eigenen Gutachter schickt oder nicht. Um Problemen aus dem Weg zu gehen ist es wichtig das die Versicherung im Vorfeld kontaktiert wird um das Vorgehen abzustimmen. WICHTIG ist das alle zusagen der Versicherung in Schriftform dokumentiert sind da sonst keiner mehr weiß was..wann..wo...wer gesagt hat. Sollte es im Ernstfall zu einer Gerichtsverhandlung kommen Zählt auch nur das was geschrieben steht und keine mündliche Zusage der Sachbearbeiter.