Anderas Bernhardt Kfz-Sachverständiger

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Ihr gutes Recht bei einem Haftpflichtschaden

Laut BGB §249 ist jeder der einem anderen einen Schaden zufügt verpflichtet diesen zu ersetzen. Um die Schadenshöhe genau zu definieren ist es wichtig ein Gutachten zu erstellen. Da wir unabhängig sind und an keine Vorgaben oder Kürzungsversuche der Versicherer gebunden sind werden alle im zusammenhang mit dem Schadensereignis stehende Positionen erfasst, dokumentiert und 10 Jahre archiviert.

Bei der Erstellung eines Gutachtens ist es sehr wichtig, nicht nur auf optische sondern auch auf technische Schäden zu achten. Es ist immer individuell zu entscheiden, ob das Fahrzeug zur Erstellung des Gutachtens freigelegt werden muss, ob Systemdiagnosetester zum auslesen der Steuergeräte eingesetzt werden müssen oder die Achsgeometrie überprüft werden muss. Die allermeisten Gutachter die durch die Versicherer beauftragt werden, kommen zur Erstellung des in der Regel mangelhaften Gutachtens zu Ihnen nach Hause, arbeiten ohne jegliche Systemdiagnosetester oder eine Hebebühne und können zwangsläufig auf dem Bürgersteig ihr Fahrzeug nur von aussen und nicht einmal von unten überprüfen. Die zB. hinter dem Stoßfänger versteckten Schäden an Halterungen von Scheinwerfern oder Blenden, Verkleidungen von Kühlern usw. werden nicht erkannt da er nicht in der Lage ist den Stoßfänger zu demontieren und das Schadensumfeld einzusehen.Die Versicherer lehnen den Folgeschaden im Zusammenhang mit dem Unfallereignis anschließend ab da er nicht im Gutachten berücksichtigt wurde und sie als Geschädigter müssen anschließend die Kosten gerichtlich einklagen. Was es heißt in einem solchen Fall Rech zu bekommen weiß eigentlich jeder, Rechtsanwalt, zweites Gutachten und Monate um Monate Wartezeit auf einen Gerichtstermin, von den Folgekosten abgesehen ein enormer Zeitaufwand den man sich ersparen kann. Um den technischen Hintergrund zu minimieren erstellen wir die Gutachten auf einer Hebebühne unter zuhilfenahme von Test- und Diagnosegeräten.

Sie als geschädigter haben das gesetzliche Recht zu bestimmen wie der Schaden aufgenommen und abgewickelt werden soll. Ob zum durchsetzen der Vorderungen gegenüber der Versicherung ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden soll, ob eine Reparatur durchgeführt wird, oder ( Fiktiv ) also ohne reparatur abgerechnet werden soll. WICHTIG hierfür ist jedoch das sie der eintrittspflichtigen Versicherung, die sie in der Regel zeitnah nach dem Unfall kontaktiert keine Zusagen oder Freigaben machen. Sollte das geschehen haben sie in der Regel keine Möglichkeit mehr die Abwicklung zu steuern und bleiben im Ernstfall auf Zusatzkosten wie höhere Stundenverrechnungssätze der Werkstatt, Leihwagen oder Schmerzensgeldforderungen sitzen.

Da wir keine Volljuristen sind dürfen wir laut Gesetz keinerlei Rechtsauskunft geben. Hierfür ist es immer ratsam einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung zu beauftragen, da sie als Geschädigter Laie sind und sich in der Regel nicht ohne Verluste gegen die Versicherungen durchsetzen können. WICHTIG DIE EINTRITTSPFLICHTIGE VERSICHERUNG MUSS DIE KOSTEN FÜR DEN RECHTSANWALT ZU ÜBERNEHMEN:Da unsere Gesetzgebung wie überall auch im KFZ Schadensfall auch immer ein Hintertürchen für die Versicherer offen lässt ist es grundsätzlich immer von Vorteil einen Rechtsanwallt zu beauftragen um sich gegen die willkürlichen Kürzungen der Versicherungen zu wehren.
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